Allgemeine Geschäftsbedingungen
Easy-HV – Prozessautomatisierung für Hausverwaltungen
Rafael-Bruno Poskevicius, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Easy-HV" · Friedrich-Ebert-Straße 58 · 68723 Schwetzingen
§ 1 Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Easy-HV (nachfolgend „Dienstleister") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen zur Prozessautomatisierung im Hausverwaltungsbereich geschlossen werden.
(2)Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3)Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1)Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen zur Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen, insbesondere im Bereich Schadensmeldungen, Mieterwechsel und Verwaltungsabläufe. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Leistungspaket.
(2)Der Dienstleister richtet die vereinbarten automatisierten Prozesse für den Auftraggeber ein, wartet diese und passt sie auf Weisung des Auftraggebers an. Der Betrieb der zugrundeliegenden technischen Infrastruktur erfolgt durch Drittanbieter, mit denen separate Auftragsverarbeitungsverträge bestehen.
(3)Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und Drittdienstleister einzusetzen, sofern hierdurch die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigt wird und die datenschutzrechtlichen Anforderungen gewährleistet sind.
(4)Etwaige Veränderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
§ 3 Vertragsschluss
(1)Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragserteilung des Auftraggebers und die Auftragsannahme durch den Dienstleister zustande. Die Auftragsannahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(2)Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
(1)Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelvertrag wird der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2)Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen.
(3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Dienstleister liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen um mehr als 30 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt.
(4)Nach Wirksamwerden der Kündigung stellt der Dienstleister die Leistungen ein. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1)Die Vergütung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste oder aus einer individuellen Vereinbarung. Es wird zwischen einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer monatlich fälligen Betriebspauschale unterschieden.
(2)Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Dienstleister umsatzsteuerpflichtig ist.
(3)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
(4)Der Dienstleister ist berechtigt, seine Preise mit einer Frist von sechs Wochen in Textform anzupassen. Erhöhungen, die mehr als 10 % des bisherigen Monatsentgelts übersteigen, berechtigen den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2)Der Auftraggeber stellt sicher, dass er berechtigt ist, dem Dienstleister die übermittelten Daten zur Verarbeitung zu überlassen, und dass die betroffenen Personen über die Datenverarbeitung informiert sind.
(3)Verzögern sich Leistungen des Dienstleisters infolge unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, hat der Auftraggeber die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 7 Haftung
(1)Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2)Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei nicht wesentlichen Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
(3)Für Störungen, die auf Ausfällen oder Fehlfunktionen von Drittdiensten zurückzuführen sind, übernimmt der Dienstleister keine Haftung, sofern er die Störung nicht zu vertreten hat.
§ 8 Datenschutz
(1)Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.
(2)Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 9 Vertraulichkeit
(1)Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2)Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von drei Jahren fort.
§ 10 Referenznennung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienstleister den Namen des Auftraggebers als Referenz in eigenen Marketingmaterialien nennen darf, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit in Textform widerrufen.
§ 11 Änderungen der AGB
Der Dienstleister ist berechtigt, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen in Textform zu ändern. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf diese Widerspruchsmöglichkeit wird in der Mitteilung besonders hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwetzingen.
(3)Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4)Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Stand: Juli 2026